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   OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2010 - 12 A 2587/09   

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https://dejure.org/2010,39299
OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2010 - 12 A 2587/09 (https://dejure.org/2010,39299)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.05.2010 - 12 A 2587/09 (https://dejure.org/2010,39299)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. Mai 2010 - 12 A 2587/09 (https://dejure.org/2010,39299)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung des Elternbeitrags für die Betreuung eines Kindes unter Berücksichtigung der Teilnahme des Geschwisterkindes an den Betreuungsangeboten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhebung des Elternbeitrags für die Betreuung eines Kindes unter Berücksichtigung der Teilnahme des Geschwisterkindes an den Betreuungsangeboten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.10.2008 - 5 C 13.08

    Angehöriger eines Mitglieds der Truppe oder des zivilen Gefolges;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2010 - 12 A 2587/09
    Einen tragfähigen, sachlich vertretbaren Grund, der im Rahmen des Art. 3 Abs. 1 GG den nach § 3 Satz 3 der KiBiz-Satzung festgelegten vollständigen, pauschalen Ausschluss der Geschwistervergünstigung in allen Fällen, in denen ein Geschwisterkind nicht entgeltliche, außerunterrichtliche Angebote der Offenen Ganztagsschule i.S.d. § 9 Abs. 3 SchulG, sondern - wie hier - entgeltliche, außerunterrichtliche Betreuungsangebote an Schulen zur besonderen Förderung von Schülerinnen und Schülern i.S.d. § 9 Abs. 2 SchulG wahrnimmt, rechtfertigen könnte, zum Erfordernis eines sachlichen Grundes für eine Ungleichbehandlung im Rahmen des Art. 3 Abs. 1 GG auch im Bereich stattlicher Leistungsverwaltung vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2008 - 5 C 13.08 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 19. August 2008 - 12 A 2866/07 -, Gemeindehaushalt 2008, 278, jeweils m.w.N., hat der Beklagte im gesamten Verfahren nicht dargelegt; ein solcher drängt sich auch nicht ohne weiteres auf.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2008 - 5 C 13.08 -, juris, m.w.N.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2008 - 5 C 13.08 -, juris, m.w.N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2008 - 12 A 2866/07

    Übertragbarkeit von der im Steuerrecht entwickelten Rechtsprechung zum

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2010 - 12 A 2587/09
    Einen tragfähigen, sachlich vertretbaren Grund, der im Rahmen des Art. 3 Abs. 1 GG den nach § 3 Satz 3 der KiBiz-Satzung festgelegten vollständigen, pauschalen Ausschluss der Geschwistervergünstigung in allen Fällen, in denen ein Geschwisterkind nicht entgeltliche, außerunterrichtliche Angebote der Offenen Ganztagsschule i.S.d. § 9 Abs. 3 SchulG, sondern - wie hier - entgeltliche, außerunterrichtliche Betreuungsangebote an Schulen zur besonderen Förderung von Schülerinnen und Schülern i.S.d. § 9 Abs. 2 SchulG wahrnimmt, rechtfertigen könnte, zum Erfordernis eines sachlichen Grundes für eine Ungleichbehandlung im Rahmen des Art. 3 Abs. 1 GG auch im Bereich stattlicher Leistungsverwaltung vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2008 - 5 C 13.08 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 19. August 2008 - 12 A 2866/07 -, Gemeindehaushalt 2008, 278, jeweils m.w.N., hat der Beklagte im gesamten Verfahren nicht dargelegt; ein solcher drängt sich auch nicht ohne weiteres auf.

    ", vgl. zum Charakter der Elternbeiträge als lediglich die staatliche Leistungsgewährung (Betreuung in Kindertagesstätten) reduzierende Minderungsposten: OVG NRW, Urteil vom 19. August 2008 - 12 A 2866/07 -, a.a.O., verschafft der gleichheitswidrige Ausschluss von einer Begünstigung dem ausgeschlossenen Personenkreis regelmäßig keinen verfassungsunmittelbaren Leistungsanspruch; denn es ist dem demokratisch legitimierten Gesetzgeber die Entscheidung vorzubehalten, ob er den Gleichheitsverstoß dadurch beseitigt, dass er die bisherige Regelung auf den übergangenen Personenkreis erstreckt oder eine neue Regelung trifft, in der das Problem unter Beachtung des Gleichheitssatzes anders geregelt wird, oder die leistungsgewährende Regelung aufhebt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2008 - 12 A 1157/08
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2010 - 12 A 2587/09
    Zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit dieser außer Kraft getretenen Regelung: OVG NRW, Beschluss vom 18. August 2008 - 12 A 1157/08 -, m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2013 - 12 A 1530/12

    Ordnungsgemäße Erhebung von Elternbeiträgen für die jugendhilferechtliche

    - 12 A 2587/09 -, juris, und muss, was den Begriff der "Ermäßigung" betrifft, wegen ihrer Ausdehnung auch auf Kinder in OGS-Betreuung in § 5 Abs. 2 Satz 3 KiBiz hineingelesen werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2023 - 12 S 1146/22

    Kostenbeitrag für Kindertagesbetreuung; Staffelungsgebot; Ausschluss

    Vielmehr ist dem demokratisch legitimierten Gesetz- oder Satzungsgeber die Entscheidung vorzubehalten, ob er den Gleichheitsverstoß dadurch beseitigt, dass er die bisherige Regelung auf den übergangenen Personenkreis erstreckt oder eine neue Regelung trifft, in der das Problem unter Beachtung des Gleichheitssatzes anders geregelt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.11.1967 - 1 BvR 515/63 -, juris Rn. 31; BVerwG, Urteil vom 23.10.2008 - 5 C 13.08 -, juris m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.05.2010 - 12 A 2587/09 -, juris Rn. 23).
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